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Schulen Ehrendingen

Schulordnung

Zweck der Schulordnung ist es, das allgemeine Wohlbefinden von Kindern und Erwachsenen zu gewährleisten. Erziehungsberechtigte + Schülerinnen und Schüler + Lehrpersonen + Schulleitung arbeiten alle auf der Grundlage eines dauernden gegenseitigen Dialogs und Vertrauens zusammen.

Die Schulordnung stützt sich auf das Aargauische Schulgesetz vom 17. März 1981 und die Verordnung über die Volksschule vom 29. April 1985. Die Hausordnungen der jeweiligen Schulhäuser bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Schulordnung. Die Schulordnung stützt sich auf rechtliche Grundlagen.

Die Erziehungsberechtigten / Eltern sind verpflichtet, diese Schulordnung mit ihren Kindern zu besprechen und sie zu deren Beachtung anzuhalten.